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Rasseliste

Hunde-Rasselisten taugen nichts ... !

... das ist meine Meinung!

(Angebliche) Fachleute haben die als gefährlich angesehenden oder vermuteten Hunderassen in einer so genannten "Rasseliste" in Hundegesetzen und Verordnungen der Bundesländer zusammengefaßt. Hunderassen, die auf dieser Liste stehen, werden als so genannte "Listenhunde" bezeichnet, andere wiederum sprechen von Kampfhunden oder viel allgemeiner von gefährlichen Hunden.

Ein behördliches Umdenken ist bereits im Gang, so führen bereits das Land Niedersachen und Schleswig-Holstein keine Rasseliste mehr.

Steht eine Hunderasse auf dieser Liste darf das Tier entweder gar nicht in einer Stadt/Gemeinde oder nur mit verschiedenen Auflagen (z.B. Volljährigkeit des Halters, Maulkorbpflicht, Führungszeugnis, Sachkundeprüfung, Leinenzwang usw. usw.) gehalten werden. Dem Hundehalter kann sogar ein Wesenstest für Hunde und/oder eine Kastration/Sterilisation seines Hundes auferlegt werden.

Soweit (in Kurzform) das was wir Menschen zu diesem Thema behördlich festgelegt haben!

Nach meiner Meinung und der Meinung meines Berufsverbandes BHV ist KEIN Hund allein durch seine Rasse ein gefährlicher Hund. Eine Rasseliste ist daher ungerechtfertigt und unnötig!

Der in der frühen Lebensphase gut sozialisierte und habituierte Hund sowie der sachkundige, aufgeklärte Hundehalter, der gelernt hat seinen Hund zu verstehen, ihn gewaltfrei und souverän durchs Leben zu führen sind die Voraussetzungen für ein besseres Leben.

Nur ein Hund der sein eigenes Leben oder eine für ihn wichtige Ressource bedroht fühlt, hat es nötig sich (oder die Ressource) aggressiv zu verteidigen. Aggressives Verhalten entsteht aus Unsicherheit und Angst und nicht aus einem Stammbaum! Es ist deshalb höchste Zeit zum Umdenken!

In meinem persönlichen Arbeitsumfeld zeigten sich Listenhunde völlig unauffällig. Wenn der Mensch falsch mit einem Hund umgeht kann jeder Hund "so gefährlich werden" wie ein vermeindlicher Listenhund!

Deshalb ... lassen Sie sich bitte VOR dem Kauf eines Hunde von mir beraten. Meine Kunden (die diesbezügliche Post von der Gemeinde bekommen) können sich für Auskünfte gern an mich wenden.

Den genauen Wortlaut der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) für das Land Brandenburg finden Sie hier